Bremsstellung der Güterzüge: Versionsgeschichte

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16. Dezember 2015

19. Oktober 2015

28. Mai 2015

  • AktuellVorherige 09:5309:53, 28. Mai 2015AMeschede Diskussion Beiträge 461 Bytes +461 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Zunächst gilt 402.0202A04: *Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig. *Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 3…“