Maßnahmenliste Gegenfahrschutz

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Mit dem Simulator 3.1.7.0 ist die Verhinderung von gegenläufigen Fahrten auf Gleisen mit Gleiswechselbetrieb auch modulübergreifend möglich mit Hilfe des Ereignisses "Register in Fahrstraße verknüpfen A". Ein Gegenfahrschutz ist immer dann erforderlich, wenn an einem Gleis zwischen zwei Betriebsstellen in beiden Richtungen ein oder mehrere Blocksignale existieren. In dem gängigen Fall, dass an einem Gleis nur in einer Fahrtrichtung ein oder mehrere Blocksignale existieren, in der Gegenrichtung aber nicht (weil z.B. das Gegengleis nur per Befehl oder Falschfahrbetrieb befahrbar ist), sind keine Maßnahmen erforderlich.

Zwischen folgenden Betriebsstellen ist ein Gegenfahrschutz erforderlich:

Betriebsstellen Bemerkungen
Paderborn - Salzkotten
Neuenheerse - Willebadessen
Bonenburg - Warburg
Siekweg - Mengershausen Betrifft nur LZB-Fahrstraßen
Mengershausen - Jühnde Betrifft nur LZB-Fahrstraßen
Jühnde - Lippoldshausen Betrifft nur LZB-Fahrstraßen
Lippoldshausen - Kattenbühl Betrifft nur LZB-Fahrstraßen
Kattenbühl - Lutterberg Betrifft nur LZB-Fahrstraßen
Lutterberg - Ihringshausen Betrifft nur LZB-Fahrstraßen
Ihringshausen - Nord/West A
Uelzen - Klein Süstedt
Klein Süstedt - Suderburg
Suderburg - Unterlüß
Unterlüß - Eschede