Maßnahmenliste Gegenfahrschutz
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Mit dem Simulator 3.1.7.0 ist die Verhinderung von gegenläufigen Fahrten auf Gleisen mit Gleiswechselbetrieb auch modulübergreifend möglich mit Hilfe des Ereignisses "Register in Fahrstraße verknüpfen A". Ein Gegenfahrschutz ist immer dann erforderlich, wenn an einem Gleis zwischen zwei Betriebsstellen in beiden Richtungen ein oder mehrere Blocksignale existieren. In dem gängigen Fall, dass an einem Gleis nur in einer Fahrtrichtung ein oder mehrere Blocksignale existieren, in der Gegenrichtung aber nicht (weil z.B. das Gegengleis nur per Befehl oder Falschfahrbetrieb befahrbar ist), sind keine Maßnahmen erforderlich.
Zwischen folgenden Betriebsstellen ist ein Gegenfahrschutz erforderlich:
Betriebsstellen | Bemerkungen |
---|---|
Paderborn - Salzkotten | |
Neuenheerse - Willebadessen | |
Bonenburg - Warburg | |
Siekweg - Mengershausen | Betrifft nur LZB-Fahrstraßen |
Mengershausen - Jühnde | Betrifft nur LZB-Fahrstraßen |
Jühnde - Lippoldshausen | Betrifft nur LZB-Fahrstraßen |
Lippoldshausen - Kattenbühl | Betrifft nur LZB-Fahrstraßen |
Kattenbühl - Lutterberg | Betrifft nur LZB-Fahrstraßen |
Lutterberg - Ihringshausen | Betrifft nur LZB-Fahrstraßen |
Ihringshausen - Nord/West A | |
Uelzen - Klein Süstedt | |
Klein Süstedt - Suderburg | |
Suderburg - Unterlüß | |
Unterlüß - Eschede |