Zugbildung im Personenverkehr beim Vorbild und Übertragung auf Zusi

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Grundlagen

Bei der Eisenbahn ist (fast) alles geregelt! Auf diesen Grundsatz kann man sich fast immer verlassen, drum ist es auch wenig erstaunlich, dass es schon seit den Frühzeiten der Eisenbahn verbindliche Regeln gab, wie die Mitarbeitern einen Personenzug zu bilden hatten. Bis heute gilt dennoch - Abweichungen sind möglich, aber in der Regel nur wenn irgendetwas "nicht normal" läuft, z.B. weil ein Wagen defekt wird und kein Ersatz da ist oder wegen einer großen Verspätung ein Ersatzzug unterwegs ist. Schließlich wird jeder schon einmal erlebt haben, dass der IC mit dem man fahren möchte umgekehrt gereiht ist, ein Wagen fehlt oder statt einem Großraumwagen mit Fahrradabteil ein solcher ohne Fahrradabteil dabei ist. Insbesondere im Fernverkehr ist es wichtig, dass möglichst genau die Wagentypen eingesetzt werden, die geplant wurden, da die geplante Zugbildung ja im Reservierungssystem hinterlegt ist und die Wagentypen häufig unterschiedliche Sitzplatzanzahlen sowie eine abweichende Anordnung der Sitze haben. An der grundlegenden Art, wie die Zugbildung für einen Zug "vorgegeben" wird, hat sich seit Jahrzehnten nicht allzu viel geändert. Als Beispiel hierzu aus einem Zugbildungsplan vom Winter 1938/39 der D 592 Berlin Anhalter Bahnhof - Oberstdorf:

Zugbildung1.jpg

Als Gegenbeispiel ein Zug mit der gleichen Zugnummer im Zugbildungsplan 1990/91:


Zugbildung2.jpg

Um aus so einem Zugbildungsplan einen Zug zu bilden ist es natürlich noch erforderlich die Wagen in Gattungen zusammenzufassen. Hier hat es sich eingebürgert mittels Buchstaben zu beschreiben, welche Haupteigenschaften ein Wagen hat, z.B. 2.Klasse, Schlafwagen, Abteilwagen oder Großraumwagen etc. Näheres hierzu im Kapitel Wagenbauarten. Was die Eisenbahn bei den Wagen - wie auch bei den Lokomotiven - nie festlegte, war welcher konkrete Wagen (also Welche Wagennummer) in welchem Zug zu laufen hat, ebenso ist aus einem Zugbildungsplan nie die Farbgebung des Wagens herauszulesen, da es für den Kunden, das Reservierungssystem und die betrieblichen Rahmenbedingungen irrelevant ist, ob der Wagen blau, grün oder rosa angemalt ist. Das Gute daran: Dem Zusi-Fahrplanbauer bleiben noch ein paar Freiheiten, das schlechte daran: Es ist nicht immer 100%ig zu klären welche Wagenbauart in welchem Zug verkehrte.

Wagenbauarten

Wie schon bei den Grundlagen erläutert, hat es sich - auch international - eingebürgert Wagentypen über Buchstabenkombinationen zu beschreiben. Hier gibt es sowohl international gebräuchliche Standarddefinitionen als auch nationale Verfeinerungen. Zudem war dieses System im Laufe der Jahrzehnte einem gewissen Wandel unterworfen, ich konzentriere mich hier auf das seit den späten 1970ern bis heute im wesentlichen gebräuchliche System. Grundlage dieses Systems sind die einheitlichen Gattungsbuchstaben, die den Wagen ganz grob einem Typ zuordnen und als Großbuchstaben notiert werden. Diese Buchstaben können kombiniert werden, so ist z.B. ein A ein Sitzwagen 1.Klasse, ein B ein Sitzwagen 2. Klasse und ein AB ein Sitzwagen mit 1. Und 2.Klasse. Gebräuchlich in Deutschland sind.

Gattungsbuchstabe Beschreibung
A Sitzwagen 1.Klasse
AR Sitzwagen 1.Klasse mit Speiseabteil
AB Sitzwagen 1. und 2.Klasse
B Sitzwagen 2.Klasse
BD Sitzwagen 2.Klasse mit Gepäckabteil
BR Sitzwagen 2.Klasse mit Speiseabteil
D Gepäckwagen
Post Postwagen
WR Speisewagen ("Wagon Restaurant")
WL Schlafwagen ("Wagon Lits"), kombiniert je nach Wagenklasse z.B. WLAB
WG Gesellschaftswagen

Diesem Gattungsbuchstaben wird ein D vorangestellt, wenn es sich um einen Doppelstockwagen handelt, so ist ein DB ein Doppelstockwagen 2.Klasse, ein DD ein Doppelstockgepäckwagen - gemeint sind hiermit doppelstöckige Autotransportwagen. Ein K vor der Gattung würde einen Schmalspurwagen definieren, z.B. ein KB einen Schmalspurwagen 2.Klasse. Hinter dem oder den Gattungsbuchstaben folgen nun in der Regel mehrere Kennbuchstaben, die den Wagen näher beschreiben. Ein 2.Klasse-Silberling ist ja doch ein anderer Wagen als ein 2.Klasse-IC-Abteilwagen. Wichtig ist, dass diese (bis auf ganz wenige Ausnahmen) in der Reihenfolge der folgenden Tabelle an die Gattungsbuchstaben angehängt werden. Zu beachten ist, dass sich die Bedeutung dieser Buchstaben manchmal im Laufe der Jahre gewandelt hat und manche Buchstaben weggefallen sind oder neu hinzugekommen sind. Grund dafür ist beispielsweise, dass ein Merkmal irgendwann Standard wurde, so dass es keinen Sinn mehr gab, es hinzuschreiben. Ein Beispiel hierfür ist das g, das ursprünglich Wagen mit Gummiwulstübergang kennzeichnete um sie vom klassischen Faltenbalgen zu unterscheiden, heute gibt es aber nur noch Wagen mit Gummiwulstübergang, so dass die Kennzeichnung entbehrlich ist.

Kennbuchstabe Beschreibung
p Klimatisierter Wagen mit Großraum und Mittelgang
v Klimatisierter Wagen mit weniger als 10 A, 12 B bzw. 5 A (bei AB), 6 B (bei BD-Wagen) Abteilen
o Nicht Klimatisierter Wagen mit weniger als 10 A, 12 B bzw. 5 A (bei AB), 6 B (bei BD-Wagen) Abteilen
i Wagen der Interregiobauart (Großraum und Abteile)
c Abteilwagen mit Sitzplätzen, die in Liegeplätze umgewandelt werden können ("couchette")
n Nahverkehrswagen länger als 24,5 m mit 12 fiktiven Abteilen ("Silberlinge")
y Nahverkehrswagen länger als 24,5 m mit 11 fiktiven Abteilen (z.B. Umbauten aus Bmh); Bedeutung vor 1994: Eil- und Personenzugwagen mit geschlossenen Übergängen und Mittelgang oder offenem Seitengang)
ü Schnellzugwagen mit geschlossenem Seitengang (wird bei m-Wagen nicht angeschrieben)
x S-Bahn-Wendezugwagen in Sonderbauart
m Fernverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5m mit 10 A, 12 B bzw. 5 A (bei AB), 6 B (bei BD-Wagen) Abteilen.
mm Fernverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5m mit 10 A, 12 B bzw. 5 A (bei AB), 6 B (bei BD-Wagen) Abteilen. Modernisiert nach dem ICMod-Programm
l Leichte vierachsige Eilzugwagen der Einheitsbauart
w Seit 2012: Fernverkehrswagen mit erheblich verringerter Abteilzahl (deklassierte Erstklasswagen)
g mit Gummiwulstübergang (nur noch im Zusammenhang mit y verwendet)
r Hochleistungsbremse ("Rapidbremse") in Verbindung mit n und bei Postwagen
s Seitengang in Gepäckwagen und Wagen mit Gepäckabteil. Bei Schlafwagen: Bauart "Spezial"
b Mit Spezialeinrichtung für Behinderte mit Rollstühlen (früher: mit zusätzlicher Bremsleitung und Steuerleitung für Wendezugbetrieb - nicht verwendet bei Wagen mit f)
d Wagen mit Einrichtung zur Fahrradbeförderung oder Mehrzweckraum
k Reisezugwagenmit Speiseraum-/Buffetabteil zur Selbstbedienung oder Warenautomat o.ä.
h Wagen, die sowohl von Achsgeneratoren als auch von der Zugsammelschiene mit Energie versorgt werden können; In den 1990ern auch verwendet für Nahverkehrswagen mit Mittelgang der Reichsbahnbauarten
u Mit Steuerleitung für die 34-polige (Reichsbahn-) Wendezugsteuerung
uu Mit Steuerleitung für die 36-polige (Bundesbahn-) Wendezugsteuerung (nicht in Verbindung mit dem Buchstaben n, dieser beinhaltet bereits die Steuerleitung)
z Mit zentraler Energieversorgung aus der Zugsammelschiene
q Wagen mit Führerstand für Wendezugbetrieb mit der 34-poligen (Reichsbahn-) Wendezugsteuerung
f Wagen mit Führerstand für Wendezugbetrieb mit der 36-poligen (Bundesbahn-) Wendezugsteuerung