Spickzettel NBÜ-Kennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Theorie sieht die Ausrüstung eines Tunnels mit NBÜ-Kennzeichen so aus:
In der Theorie sieht die Ausrüstung eines Tunnels mit NBÜ-Kennzeichen so aus:
* Der Tunnel muss mehr als 500 m lang sein und für mehr als 160 km/h entworfen worden sein
* Der Tunnel muss mehr als 500 m lang sein und für mehr als 160 km/h entworfen worden sein
* Vor dem Tunnelportal haben die letzten 5 Hektometertafeln ein NBÜ-Kennzeichen
* Regel 1: Vor dem Tunnelportal haben die letzten 5 Hektometertafeln ein NBÜ-Kennzeichen.
* Im Tunnel haben die letzten 4 Hektometertafeln kein NBÜ-Kennzeichen mehr (außer wenn sie gleichzeitig die letzten 5 Hektometertafeln vor dem Beginn des nächsten Tunnels sind)
* Regel 2: Im Tunnel haben die letzten 4 Hektometertafeln kein NBÜ-Kennzeichen mehr (außer wenn sie gleichzeitig die letzten 5 Hektometertafeln vor dem Beginn des nächsten Tunnels sind).
* Bei einem kurzen Tunnel kann es vorkommen, dass eine Tafel sowohl nach Regel 1 ein NBÜ-Kennzeichen haben müsste, als als auch nach Regel 2 kein NBÜ-Kennzeichen. In diesem Fall bekommt sie kein NBÜ-Kennzeichen.

Aktuelle Version vom 12. Juli 2019, 09:10 Uhr

In der Theorie sieht die Ausrüstung eines Tunnels mit NBÜ-Kennzeichen so aus:

  • Der Tunnel muss mehr als 500 m lang sein und für mehr als 160 km/h entworfen worden sein
  • Regel 1: Vor dem Tunnelportal haben die letzten 5 Hektometertafeln ein NBÜ-Kennzeichen.
  • Regel 2: Im Tunnel haben die letzten 4 Hektometertafeln kein NBÜ-Kennzeichen mehr (außer wenn sie gleichzeitig die letzten 5 Hektometertafeln vor dem Beginn des nächsten Tunnels sind).
  • Bei einem kurzen Tunnel kann es vorkommen, dass eine Tafel sowohl nach Regel 1 ein NBÜ-Kennzeichen haben müsste, als als auch nach Regel 2 kein NBÜ-Kennzeichen. In diesem Fall bekommt sie kein NBÜ-Kennzeichen.