Modulgrenzen festlegen

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Fahrplanbauer sind unersättlich. Wenn man ihnen ein neues Streckenmodul gibt, dann wollen sie mit möglichst langen Zügen fortan vom neuen Streckenanfang starten. Bei der Festlegung der Hüllkurven, und damit der Modulgrenzen, sollte man also folgende Randbedingungen im Hinterkopf haben:

  • Wünschenswert ist es oftmals, einen Zug von bis zu 700 Meter Länge aufgleisen zu können...
  • ...und dies mit der streckenmäßig zulässigen Anfangsgeschwindigkeit zu tun.
  • Das folgende Hauptsignal kann allerdings auch mal auf Halt stehen.
  • Es muss also ein ausreichender Bremsweg vorhanden sein.

Daraus folgt, dass die ideale Modulgrenze ca. 1000 Meter vor einem Vorsignal liegt. Dann hat der Zug 700 Meter Platz zum Aufgleisen, und 300 Meter Zeit für den Tf, um sich nach dem Aufgleisen zu sortieren, die Stellung des Vorsignals zu erfassen und ggfs. eine Bremsung einzuleiten.

Es mag verführerisch scheinen, die Modulgrenze vor einem Bahnhof soweit rauszuschieben, dass man vom Ausfahrsignal noch bis zum ersten Selbstblock fahren kann. Dies ist dann problematisch, wenn das Modul vorläufig das "Ende der Welt" darstellt, und die Blockteilung in Regel- und Gegengleis unsymmetrisch ist. Dann muss in der Regel im Gegengleis ein provisorisches Hilfshauptsignal geschaffen werden (das bei einer Streckenerweiterung dann später zurückgebaut werden muss), damit der Buchfahrplaneintrag des Selbstblocks im Regelgleis nicht doppelt erscheint (siehe Ihringshausen, Göttingen Gbf, Rosdorf).