Bremsstellung der Güterzüge: Unterschied zwischen den Versionen

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Zunächst gilt 402.0202A04:
Zunächst gilt 402.0202A04 (= in Zusi die globale Bremsstellung des Zuges):
*Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
*Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
*Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
*Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
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*Mit UIC-AK ist immer P zulässig
*Mit UIC-AK ist immer P zulässig


Danach kommt 915.0101Z01:
Danach kommt 915.0101Z01 (= in Zusi Einzelanpassung der Bremsstellung pro Fahrzeug):
*Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
*Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
*Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
*Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
*Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.
*Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2015, 12:19 Uhr

Zunächst gilt 402.0202A04 (= in Zusi die globale Bremsstellung des Zuges):

  • Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
  • Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
  • Ab 2501t bis 4000t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 40t wiegen.
  • Mit UIC-AK ist immer P zulässig

Danach kommt 915.0101Z01 (= in Zusi Einzelanpassung der Bremsstellung pro Fahrzeug):

  • Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
  • Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
  • Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.