Bemessung der Bremsen von Nebenfahrzeugen

Aus ZusiWiki
Version vom 9. April 2015, 16:40 Uhr von AMeschede (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei Nebenfahrzeugen ist es nicht üblich, Bremshundertstel auszurechnen. Um die Bremse dennoch näherungsweise abzuschätzen, können Bremswege aus der Richtli…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei Nebenfahrzeugen ist es nicht üblich, Bremshundertstel auszurechnen. Um die Bremse dennoch näherungsweise abzuschätzen, können Bremswege aus der Richtlinie 931.0103 zu Hilfe genommen werden:

  • Die maximal zulässige unbegremste Anhängelast ermitteln
  • Ein Fahrzeug, das für Zugfahrten zugelassen ist, muss mit der ungebremsten Anhängelast in 40 Promille Gefälle ausgehend von der Höchstgeschwindigkeit nach 360 m stehen.
  • Ein Fahrzeug, das nur für Rangierfahrten zugelassen ist, muss mit der ungebremsten Anhängelast in 5 Promille Gefälle ausgehend von der Höchstgeschwindigkeit nach 135 m stehen.

Die so erhaltenen Werte sind im Zweifelsfall zu pessimistisch.