Bremsstellung der Güterzüge

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Zunächst gilt 402.0202A04:

  • Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
  • Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
  • Ab 2501t bis 4000t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 40t wiegen.
  • Mit UIC-AK ist immer P zulässig

Danach kommt 408.0721:

  • Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
  • Ab 801t bis 1200t muss die Lok in G.
  • Ab 1200t müssen die Lok und die ersten 5 Wagen in G.