Bremsstellung der Güterzüge
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Zunächst gilt 402.0202A04:
- Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
- Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
- Ab 2501t bis 4000t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 40t wiegen.
- Mit UIC-AK ist immer P zulässig
Danach kommt 915.0101Z01:
- Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
- Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
- Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.