Bemessung der Bremsen von Nebenfahrzeugen

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Bei Nebenfahrzeugen ist es nicht üblich, Bremshundertstel auszurechnen. Um die Bremse dennoch näherungsweise abzuschätzen, können Bremswege aus der Richtlinie 931.0103 zu Hilfe genommen werden:

  • Die maximal zulässige unbegremste Anhängelast ermitteln
  • Ein Fahrzeug, das für Zugfahrten zugelassen ist, muss mit der ungebremsten Anhängelast in 40 Promille Gefälle ausgehend von der Höchstgeschwindigkeit nach 360 m stehen.
  • Ein Fahrzeug, das nur für Rangierfahrten zugelassen ist, muss mit der ungebremsten Anhängelast in 5 Promille Gefälle ausgehend von der Höchstgeschwindigkeit nach 135 m stehen.

Die so erhaltenen Werte sind im Zweifelsfall zu pessimistisch.