Bremsstellung der Güterzüge: Unterschied zwischen den Versionen
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Zunächst gilt 402.0202A04: | Zunächst gilt 402.0202A04 (= in Zusi die globale Bremsstellung des Zuges): | ||
*Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig. | *Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig. | ||
*Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen. | *Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen. | ||
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*Mit UIC-AK ist immer P zulässig | *Mit UIC-AK ist immer P zulässig | ||
Danach kommt 915.0101Z01: | Danach kommt 915.0101Z01 (= in Zusi Einzelanpassung der Bremsstellung pro Fahrzeug): | ||
*Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen. | *Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen. | ||
*Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G. | *Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G. | ||
*Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G. | *Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G. |
Aktuelle Version vom 16. Dezember 2015, 11:19 Uhr
Zunächst gilt 402.0202A04 (= in Zusi die globale Bremsstellung des Zuges):
- Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
- Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
- Ab 2501t bis 4000t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 40t wiegen.
- Mit UIC-AK ist immer P zulässig
Danach kommt 915.0101Z01 (= in Zusi Einzelanpassung der Bremsstellung pro Fahrzeug):
- Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
- Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
- Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.