Bremsstellung der Güterzüge: Unterschied zwischen den Versionen

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*Mit UIC-AK ist immer P zulässig
*Mit UIC-AK ist immer P zulässig


Danach kommt 408.0721:
Danach kommt 915.0101Z01:
*Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
*Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
*Ab 801t bis 1200t muss die Lok in G.
*Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
*Ab 1200t müssen die Lok und die ersten 5 Wagen in G.
*Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.

Version vom 19. Oktober 2015, 18:33 Uhr

Zunächst gilt 402.0202A04:

  • Bis 1600t ist für den Gesamtzug P zulässig.
  • Ab 1601t bis 2500t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 32t wiegen.
  • Ab 2501t bis 4000t ist für den Gesamtzug P zulässig, wenn alle Wagen mindestens 40t wiegen.
  • Mit UIC-AK ist immer P zulässig

Danach kommt 915.0101Z01:

  • Bis 800t dürfen alle Fahrzeuge in P laufen.
  • Ab 801t bis 1200t müssen arbeitende Tfz an der Spitze in G.
  • Ab 1201t müssen arbeitende Tfz an der Spitze und die ersten 5 Wagen in G.